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+ Einleitung

Die Eichhörnchenbande e.V. ist eine Eltern-Initiativ-Kindertagesstätte, die seit 1993 im Ortsteil Kladow in Berlin-Spandau ansässig ist. Wir betreuen max. 45 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt in drei nahezu altershomogenen Gruppen. In unserem Haus arbeiten insgesamt acht pädagogische Fachkräfte, davon ein Leitungsteam und zwei Hauswirtschaftskräfte. Das hier vorliegende Kinderschutzkonzept ist eine Ergänzung unserer pädagogischen Konzeption und wurde aufgrund des Bundeskinderschutzgesetzes erstellt.

Kinderschutz bedeutet für uns nicht nur das Eingreifen in Situationen in denen das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Er beinhaltet viel mehr auch Maßnahmen um die Rechte eines Kindes zu gewährleisten und seine Bedürfnisse zu befriedigen. Aus diesem Grund betrachten wir hier zunächst das Kind mit seinen Rechten und Bedürfnissen und nehmen Bezug auf die Umsetzung in unserer Konzeption. Anschließend wird ein Blick auf die Definition von Kindeswohl geworfen und daraufhin dargelegt, welche Maßnahmen wir zur Prävention dessen ergreifen. Danach stellen wir nach einer kurzen Definition und der Auflistung von Erkennungsmerkmalen von Kindeswohlgefährdung dar, wie wir in einem Verdachtsfall handeln. Zuletzt führen noch Pflichten des Trägers auf.

+ Bild vom Kind | Grundrechte

Jeder Mensch, und nach Art. 2 (1) der „Konvention über die Rechte des Kindes“ (auch UN-Kinderrechtskonvention) speziell auch jedes Kind, hat Anspruch auf die in den Menschenrechten festgehaltenen Rechte und Freiheiten. Die Achtung und Gewährleistung dieser soll „ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds“ erfolgen. Insbesondere für die Kinder wurden in dieser Konvention folgende Rechte verkündet:

  • Recht auf Leben (Art. 6 (1))
  • Recht auf Namen, Staatsangehörigkeit, das Kennen der Eltern und die Betreuung durch sie (Art. 7 (1))
  • Recht auf beide Elternteile (Art. 9 (3))
  • Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 13 (1))
  • Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 14 (1))
  • Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 15 (1))
  • Recht des behinderten Kindes auf besondere Betreuung (Art. 23 (2))
  • Recht auf erreichbares Höchstmaß an Gesundheit, Behandlung von Krankheit und Wiederherstellung der Gesundheit (Art. 24 (1))
  • Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit (Art. 26 (1)
  • Recht auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard (Art. 27 (1))
  • Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel, altersgemäße aktive Erholung, Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben (Art. 31 (1))
  • Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung (Art. 32 (1))
  • Auch die folgenden zwei Rechte, welche den direkten Bezug zu uns als Eltern-Initiativ-Kindertagesstätte herstellen, sind dort verankert:
  • Recht auf Betreuungsdienste und -einrichtungen (Art. 18 (3))
  • Recht auf Bildung (Art. 28 (1))

Da wir laut §1 (1) des KitaFöG zu den Tageseinrichtungen zählen, die die Erziehung des Kindes in der Familie als soziale Bildungseinrichtung ergänzen und unterstützen, haben wir eine besonders starke Funktion, um diese Rechte der Kinder zu gewährleisten. Wie auch im ersten Kapitel des SGB VIII niedergeschrieben, haben wir als Leistungsträger der Jugendhilfe den Auftrag das Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu verwirklichen.

Darauf aufbauend haben wir in unserer Konzeption diverse Richtlinien verankert, wie zum Beispiel das Recht der Kinder gehört zu werden, mit zu entscheiden, Anregungen sowie bewusste Ziele zu erhalten und von Erzieher/innen, die mit ihnen lernen, forschen, entdecken und fragen, begleitet zu werden (vgl. Konzeption S.2). Auch das Spiel nimmt in unserem Konzept eine bedeutende Rolle ein, da es die Entwicklung ganzheitlich fördert und somit einen wichtigen Bestandteil beim Ausbau der Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit darstellt. Mit vielen Ausflügen sowie Theater- und Museumsbesuchen geben wir den Kindern außerdem die Möglichkeit am kulturellen Leben teilzunehmen und sich zu bilden. Ein weiterer Punkt von großer Bedeutung in unserer Kita ist, dass jedes Kind das Recht dazu hat ‚Nein‘ zu sagen, zum Beispiel bei der Wahl ihrer Spielpartner oder ihrer Beschäftigung. Mit unserem Angebot an Sport, Tanzen und Yoga kommen wir sowohl dem Recht auf Bewegung als auch auf Ruhe und Erholung nach. Letzteres wird dahingehend ausgeweitet, als dass wir den Kindern mindestens zwei Wochen Urlaub, also Auszeit vom Kitaalltag, während unserer Schließzeit im Sommer gewähren.

+ Bild vom Kind | Grundbedürfnisse

Jedes Kind hat ganz individuelle Bedürfnisse, welche grundlegend für sein Wohl sind. Nach Abraham Maslows Pyramidenmodell kann man die Grundbedürfnisse eines Kindes in folgende Bereiche unterteilen:

  • Selbstverwirklichung
  • Anerkennung und Wertschätzung
  • Sozialbedürfnisse
  • Sicherheit
  • Grund- und Existenzbedürfnisse

Im Berliner Bildungsprogramm werden die kindlichen Bedürfnisse nach Geborgenheit, emotionaler Sicherheit, liebevoller Zuwendung, Trost, Zuverlässigkeit, Halt sowie Orientierung betont. Ergänzt werden diese durch elementare Bedürfnisse wie Essen, Trinken, Schlaf und Körperpflege und dem Bedürfnis nach Mitsprache und Mitwirkung.

Da diese Bedürfnisse bei jedem Kind anders ausgeprägt sind, ergibt sich für unsere Arbeit der Schwerpunkt der individuellen Entwicklungsbegleitung eines jeden Kindes. Neben der Spielzeit, in der die Kinder in großem Maße selbstbestimmt handeln, erkunden wir die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes in dem wir ihm interessiert gegenübertreten, ihnen Rückmeldungen geben und zum Gespräch bzw. Austausch einladen. Eine wertschätzende, anerkennende Haltung gegenüber jedem ist die Grundlage unserer Gemeinschaft und gibt durch Stabilität und Authentizität Sicherheit. Des Weiteren achten wir auf ausreichend Möglichkeiten zur Bewegung und eine ausgewogene Ernährung.

+ Bild vom Kind | Unser Bild vom Kind

Aus unserer Sicht ist jedes Kind völlig individuell und einzigartig. In seinem ganzen Wesen, seinen Begabungen, seinem Entwicklungstempo zeigt sich jedes Kind auf eine andere Weise. Deshalb legen wir sehr viel Wert auf individuelle Entwicklungsförderung, welche nur mit regelmäßiger Beobachtung und Dokumentation und im engen Austausch mit den Eltern gelingen kann.

Damit wir von Beginn an individuell auf ein Kind eingehen können, hat die Zusammenarbeit und der Austausch mit den Eltern schon vor dem Eintritt in die Kita einen hohen Stellenwert für uns. Durch eine elternbegleitende und dem Tempo des Kindes angepasste Eingewöhnung, kommen wir dem Sozialbedürfnis des Kindes und dem Bedürfnis nach Sicherheit nach. Darüber hinaus kommen wir mit unserem vielfältigen Konzept, in dem sowohl Freispiel als auch Angebote und Projekte mit variierender Teilnehmerzahl Platz finden, dem Bedürfnis nach Selbstverwirklichung nach. Genaue Beobachtungen, der Austausch mit Eltern und dem Team ermöglichen uns während des gesamten Kita-Alltags individuell auf die Kinder eingehen zu können. Eine offene und gesprächsbereite Haltung der Erzieher/innen dient hierbei insbesondere der Befriedigung des Bedürfnisses nach Anerkennung und Wertschätzung.

+ Kindeswohl | Definition

In der UN-Kinderrechtskonvention wird das Wohl des Kindes auf der Basis einer Dreiecksbeziehung zwischen Kind, Eltern und, in unserem Fall, Erzieher/innen erklärt. Jegliche Maßnahmen sollen mit dem vorrangigen Blick auf das Wohl des Kindes erfolgen, dabei aber nicht die Rechte und Pflichten der Eltern übergehen. Die Pädagogen/Pädagoginnen unterstehen hierbei insofern dem Staat, als dass sie in entsprechender Quantität und Qualität für die Kinder zur Verfügung stehen sollen.

Um eine Einordnung durchführen zu können, welche Handlungen/ Entscheidungen dem Wohl des Kindes entsprechen, müssen sowohl die Grundrechte als auch die Grundbedürfnisse des Kindes betrachtet werden. Darüber hinaus sind die jeweils günstigsten Handlungsalternativen im Hinblick auf den Kontext und auf mögliche Risiken zu wählen.

+ Kindeswohl | Leitfaden zur Kindeswohlsicherung

In den nachfolgenden Beispielen unserer Arbeit sind die Leitlinien des Berliner Bildungsprogramms an vielen Stellen wieder zu erkennen. Besonders hervorheben möchten wir, dass sich Bildungsprozesse durch den gesamten Tagesablauf ziehen, dass wir vielseitig beobachten und dokumentieren und das unsere Arbeit auf Grundlage fachlich fundierter Hilfen und Unterlagen erfolgt.

Bereits bei der Eingewöhnung liegen uns die Bedürfnisse des Kindes sehr am Herzen. Es bestimmt hier insofern mit, als dass die Dauer und Geschwindigkeit der Ablösung von den Eltern individuell angepasst wird. Von Beginn an gewährleisten wir dem Kind sein Recht auf Bildung, in dem wir Projekte durchführen, Ausflüge machen und Zeit zum Spielen geben. Auch das Bedürfnis zur Selbstverwirklichung sowie das Sozialbedürfnis kommen hier nicht zu kurz. Weitere Angebote in unserer Einrichtung, wie musikalische Früherziehung und Bewegungserziehung, ergänzen den Kita-Alltag. Nicht nur durch Bewegung auch durch unseren Ernährungsplan tragen wir zur Gesundheit des Kindes und seinen Existenzbedürfnissen bei. Mithilfe unserer vielfältigen Dokumentationen (z.B. das Portfolio und die Entwicklungsschnecke) kommen wir unter anderem dem Bedürfnis nach Anerkennung und Wertschätzung des Kindes nach, da sie auch die Grundlage für den Austausch mit ihm darstellen.

All dem liegt das Prinzip der demokratischen Teilhabe, auch Partizipation genannt, zu Grunde, welches somit eine wichtige Rolle bei der Sicherung des Kindeswohls spielt. Die Kinder können und sollen bei uns mitentscheiden, hinterfragen und somit verstehen lernen. Zum Beispiel gestalten sie mit uns gemeinsam die Räume, bringen Ideen für Spielmaterial, Themen und Projekte mit ein. Wir nehmen ihre Wünsche auf, besprechen diese und wägen gemeinsam ab. Zu diesem Prinzip zählt auf Grundlage der Demokratie auch, dass Kritik geäußert werden kann (Beschwerdemanagement). Die Kinder können jedem Erzieher gegenüber ihre Kritik äußern, dieser nimmt sie an und setzt sich mit Rücksprache des Teams damit auseinander. Anschließend bekommen die Kinder Rückmeldung. Diese gelebte Partizipation/ demokratische Teilhabe findet ebenso im Team und auch mit den Eltern statt.

+ Kindeswohlgefährdung | Definition

Um feststellen zu können, ob in einem Fall das Wohl des Kindes nicht mehr sichergestellt ist, muss klar sein, was Kindeswohlgefährdung bedeutet.

Man spricht von Kindeswohlgefährdung, wenn Eltern, andere Familienmitglieder oder Personen aus Institutionen das Wohl und die Rechte eines Kindes durch ihr Verhalten beeinträchtigen. Unter Verhalten zählt hierbei sowohl aktives Handeln als auch Unterlassen einer angemessenen Sorge.

+ Kindeswohlgefährdung | Prävention

Die Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte ist es alle Kinder gleichermaßen an Entscheidungen zu beteiligen, sie darin zu unterstützen ihre eigenen Gefühle und Grenzen wahrzunehmen und zu zeigen und sie zu ermutigen ihre Wünsche und Anliegen vorzubringen. Die Kinder erleben sich als Teil der Gemeinschaft und werden in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt. Dies fördert maßgeblich das Kindeswohl und schützt vor Gewalt, auch vor sexueller Gewalt.

+ Kindeswohlgefährdung | Indikatoren

Zur Feststellung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt orientieren wir uns an den berlineinheitlichen Indikatoren/ Risikofaktoren zur Erkennung und Einschätzung von Gefährdungssituationen. Dort werden Anhaltspunkte unterschieden nach

  • Gefährdungsmomenten (wie Vernachlässigung, körperlicher Misshandlung/ Gewalt, seelischer Misshandlung und häuslicher Gewalt)
  • Erscheinungsbild am Kind (auf körperlicher, kognitiver, psychischer und sozialer Ebene)
  • Belastungsfaktoren in der Familie (auf sozialer, sozial-kultureller und psycho-sozialer Ebene)

+ Kindeswohlgefährdung | Externer Kinderschutz

Wird solch ein Anhaltspunkt für Kindeswohlgefährdung in unserer Einrichtung vermutet, durchlaufen wir nach § 8 a SGBVIII folgende Schritte:

  1. Wir dokumentieren schriftlich, welche objektiven Beobachtungen wir gemacht haben.
  2. Zur Überprüfung des Verdachts nutzen wir die „Berlineinheitlichen Indikatoren/ Risikofaktoren zur Erkennung und Einschätzung von Gefährdungssituationen“ (siehe Anlage 4).
  3. Das Team nimmt zeitnah in einer kollegialen Beratung mithilfe der Indikatoren/ Risikofaktoren (siehe Anlage 4) eine Gefährdungseinschätzung vor.
  4. Kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, ziehen zur Beratung die insoweit erfahrene Fachkraft (ieFK) von DaKS, Sandra Ohl bzw. Christine Otto (Tel. 030 - 7009 425 10) dazu.
  5. Zur gemeinsamen Gefährdungseinschätzung nutzen wir den „Berlineinheitlichen Erfassungsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung“ (siehe Anlage 5).

Je nach Ergebnis der Risikoeinschätzung sehen die Handlungswege wie folgt aus:

a.    Liegt eine akute Kindeswohlgefährdung vor, kann das Kind nicht nach Hause gegeben werden. Somit wird das Fall an das örtliche Jugendamt abgegeben und vorher/zeitgleich die Eltern des Kindes informiert.
b.   Liegt die Risikoeinschätzung im Gefährdungsbereich, das heißt besteht das Risiko einer Gefährdung und der Verdacht ist erhärtet, wird das Gespräch mit den Eltern vorbereitet. Ebenso besteht weiterer Klärungsbedarf in einem Gespräch mit den Eltern, wenn die Gefährdung nicht auszuschließen ist. Soweit der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt ist, werden die Erziehungsberechtigten und das Kind in die Gefährdungseinschätzung mit einbezogen.
   i.  Im Gespräch mit den Eltern wird durch einen gemeinsamen Blick auf das Kind die Kooperationsbereitschaft der Eltern geklärt sowie verbindliche Verabredungen getroffen und schriftlich festgehalten.
  ii. Bei Folgetreffen werden gemeinsam mit den Eltern Kooperationswillen und-fähigkeit überprüft. Ist eine Entwicklung in Form von eingehaltenen Vereinbarungen bzw. gelungener Kooperation erkennbar, bleibt der Kontakt bestehen und es werden weitere Termine festgelegt. Ist dies nicht der Fall gehen wir über zum nächsten Schritt.
  iii.    Zur erneuten Gefährdungseinschätzung wird ein erneuter Termin mit der ieFK verabredet. Das Ergebnis ist Grundlage für die weiteren Schritte.
  iv. Wenn keinerlei Entwicklung zu erkennen ist bzw. eine Kooperation nicht gelingt, wird die Fallübergabe an das Jugendamt vorbereitet.
  v. Mit zeitlicher Information der Eltern wird der Fall an das Jugendamt übergeben oder die Eltern nehmen selbst Kontakt mit dem Jugendamt auf, wobei wir eine Rückmeldung einfordern.
c.    Liegt keine erkennbare Gefährdung vor, besteht jedoch Hilfebedarf wird eine externe oder eigene Unterstützung/ Beratung (siehe Anlage 6) angeboten.
  i. In einem Elterngespräch wird mit einem gemeinsamen Blick auf das Kind auf freiwillige Beratungsmöglichkeiten hingewiesen und Vereinbarungen getroffen.
  ii.    Die Vereinbarungen werden zu einem verabredeten Zeitpunkt überprüft. Gegebenenfalls erfolgen danach eine erneute Gefährdungseinschätzung und ein erneuter Kooperationsversuch.
d.      Bestätigt sich die Gefährdung nicht, endet das Verfahren. Es wird eine Überprüfung dieser Entscheidung zu einem verabredeten Zeitpunkt vorgenommen. Gegebenenfalls erfolgen danach eine erneute Gefährdungseinschätzung und ein erneuter Kooperationsversuch.

 

Um eine erhöhte Gefährdung für das Kind zu vermeiden, ist bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch vor einem Gespräch mit den Eltern immer externe Beratung hinzuzuziehen. Befürchten wir gewalttätige Handlungen in den Gesprächen mit den Eltern kann hier das Jugendamt auch ohne vorherige Rücksprache mit den Eltern miteinbezogen werden.

+ Kindeswohlgefährdung | Intern (Mitarbeiter/in, Kinder, Dritte)

Wir sind uns bewusst, dass Kindeswohlgefährdung nicht nur seitens der Familie bestehen kann, sondern auch Grenzüberschreitungen von Erzieher/innen erfolgen können. Wir führen in unseren zweiwöchentlich stattfindenden Dienstberatungen regelmäßig kollegiale Fallberatungen durch. Zusätzlich nutzen wir die Möglichkeit von Supervisionen. Auch die Leitung und der Vorstand haben immer einen Blick auf die Erzieher/innen und geben regelmäßig Feedback in den Mitarbeiter- bzw. Personalgesprächen.

Besteht ein Hinweis auf Kindeswohlgefährdung durch MitarbeiterInnen in der Kita, greift folgende Vorgehensweise:

  1. Situation wurde beobachtet
  2. Situation wird vom Beobachter reflektiert, eingeschätzt und dokumentiert
  3. Konsultation/ kollegiale Fallberatung mit Kollegen des Vertrauens und ggf. ieFK
  4. Information an die Leitung
  5. Mitarbeitergespräch
  6. Meldung an den Vorstand
  7. Personalgespräch und Sanktionen

Die ieFK kann zu jeder Zeit konsultiert werden, sollte aber spätestens ab Punkt 4 hinzugezogen werden. Der Beobachter sollte die Fachkraft konsultieren. Die ieFK berät über weitere Vorgehensweise. Wir legen Wert darauf, dass bei geringstem Verdacht die Möglichkeit besteht den Kollegen selbst anzusprechen.

Zum Schutz des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin wird dieser/diese bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von der Arbeit freigestellt und gegebenenfalls muss eine Strafanzeige gestellt werden. Entsprechend des Verlaufs muss eine Rehabilitation des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin erfolgen.

+ Partizipation

Alle Menschen haben das Recht an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitzuwirken. Die Beteiligung ist immer möglich, von Geburt an. Wir unterscheiden hier die Beteiligung von Eltern, Kindern und dem Team. Nachfolgend sind die prägnantesten Möglichkeiten der Teilhabe in unserer Einrichtung aufgeführt.

+ Partizipation | Eltern

  • Informationen über Elternrechte und -pflichten in einer EKT (in Aufnahmegesprächen, der Konzeption, der Homepage, Flyern usw.)
  • Einhaltung der gesetzlichen Beteiligungsformen (Elternversammlung, Mitgliederversammlung) und Informationen darüber
  • Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern werden sichergestellt durch Gremien und Strukturen (Arbeitsgruppe zu Themen, Raumgestaltung, Vorbereitung von Festen, Diskussionen zu pädagogischen Themen, Arbeiten an Projekten und Baumaßnahmen)
  • Mitwirkungsmöglichkeiten werden transparent gestaltet (Projektwand, Betreuung der Kinder, Elterninformationswände)
  • regelmäßige Elterngespräche mit der Haltung, dass die Kompetenz von Eltern geschätzt, ernstgenommen und unterstützt wird
  • Eltern werden zur Beteiligung an Aktionen usw. einladen – ihnen wird vermittelt, dass sie in der Einrichtung willkommen sind
  • wir nehmen uns auf Elternabenden und in Elterngesprächen Zeit für pädagogische Themen (Gesunde Ernährung, Sauberkeitserziehung, Hygiene, Kinderschutz und Kinderrechte)
  • wir machen die pädagogische Arbeit auf vielfältige Weise transparent (Fotodokumentation, Portfolio, Sprachlerntagebücher, Ausstellung der kreativen Arbeit)
  • jedem Teammitglied werden Möglichkeiten geschaffen Kompetenzen zu entwickeln - als Basis für fachlichen Austausch im Team und mit den Eltern (Fortbildung, Hospitation)
  • zu Beginn eines jeden Gesprächs klären in welcher Rolle Eltern daran teilnehmen (Elternrolle, Vorstand, Arbeitgeber, Vereinsmitglied)
  • Wahl des Vorstands bzw. Wahl zum Vorstandsmitglied

+ Partizipation | Kinder

  • Wahrnehmung der eigenen Bedürfnisse (wie und mit wem wollen die Kinder Zeit in der Kita verbringen, eigene Entscheidung ob sie schlafen oder ruhen, selbst bestimmen was sie anziehen)
  • Verantwortungsübernahme (Kinder übernehmen altersentsprechende Verantwortung für Materialien, Bücher, Tiere, usw.)
  • Essen (Teilnahme an der Gestaltung des Speiseplans)
  • Projekte (Kinder sind gemäß ihren Interessen und Themen an der Entwicklung der Projekte beteiligt)
  • Tagesgestaltung (aktiv Beteiligung, Kinder werden meist bei der Planung von Festen, Ausflügen und Aktionen beteiligt)
  • Raum- und Geländegestaltung (Spielmaterial, umräumen)
  • Umgang mit Konflikten (wir leiten sie an die Problemlösung aktiv selbst durchzuführen)
  • Kommunikation (aktives Zuhören der Erzieher, ernst nehmen, anregen sich mitzuteilen)
  • Yoga als Ort für Wünsche, Anliegen, Meinungsäußerungen
  • Morgenkreis für Diskussionen und Abstimmungen
  • regelmäßig überprüfen wir den Grad der Beteiligung

+ Partizipation | Mitarbeiter/innen

  • klare Verteilung von Aufgabenbereichen und Kompetenzen (Beauftragte für Arbeitsschutz, Kinderschutz, Hygiene, Brandschutz, Gesundheit, Sicherheit, usw.)
  • aktive Beteiligung an Dienstplan, Konzeption, Raumgestaltung, Gruppenstruktur, Tagesablauf, Speiseplan, Personalentscheidungen, Schließtage/ Jahresplanung, Planung und Gestaltung von Festen (z.B. in den Dienstbesprechungen)
  • Personal- und Mitarbeitergespräche
  • Materialauswahl und -beschaffung

+ Beschwerdemanagement

Wir handeln nach dem Grundsatz: „Hinter jeder Beschwerde steckt ein unerfülltes Bedürfnis“. Somit liegt es uns am Herzen Beschwerden ernst anzunehmen und bearbeiten. Sie können in unserer Kindertagesstätte von Eltern, Kindern und Mitarbeiter/innen in Form von Kritik, Verbesserungsvorschlägen, Anregungen oder Anfragen ausgedrückt werden.

Die Beschwerde eines Kindes ist als Unzufriedenheitsäußerung zu verstehen, die sich abhängig vom Alter, Entwicklungsstand und der Persönlichkeit in verschiedener Weise über eine verbale Äußerung als auch über Weinen, Wut, Traurigkeit, Aggressivität oder Zurückgezogenheit ausdrücken kann. Deshalb muss gerade bei den jüngeren Kindern sensibel auf das Verhalten geachtet werden. Wir Erzieher treten den Kindern deshalb achtsam und in dialogischer Haltung gegenüber.

Jede Beschwerde wird ernstgenommen, ihr wird nachgegangen und es wird möglichst schnell nach einer Lösung gesucht, die alle mittragen können. Grundlegend hierbei ist außerdem die Haltung, dass Beschwerden keine lästigen Störungen sind, sondern eine Chance zur Entwicklung darstellen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, Zufriedenheit herzustellen.

Ansprechpartner für Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten sind für die Eltern in erster Linie die Erzieher/innen der Gruppe ihres Kindes. Weiterführend stehen selbstverständlich auch die anderen Pädagogen/innen sowie Leitung und Vorstand zur Verfügung. Wenn Kinder ihre Beschwerden nicht untereinander selbst regeln, wenden sie sich zunächst an ihre Bezugserzieher/innen oder ebenso an andere Pädagogen/innen.

Eine große Herausforderung ist, sicherzustellen, dass sowohl Kinder als auch Eltern darüber Bescheid wissen, dass und wie sie sich beschweren können. Eine adäquate Gesprächskultur in der Kita ist dabei grundlegend. Aber auch direkte Nachfragen bzw. Visualisierungen und Aushänge sind von Bedeutung.

+ Beschwerdemanagement | Verfahren für Eltern

  • Eltern werden informiert über das Beschwerdeverfahren:
  • beim Aufnahmegespräch
  • beim Erstgespräch mit den Gruppenerziehern/innen
  • bei Elternabenden
  • durch Hinweise an der Infowand
  • bei Eltern-Befragungen
  • im täglichen Dialog mit den pädagogischen Fachkräften
  • über die Leitung/ den Vorstand
  • sie können sich beschweren:
  • bei jedem Erzieher/ jeder Erzieherin, vorrangig denen der Gruppe
  • bei der Leitung/ dem Vorstand
  • mit Hilfe des Beschwerdeformulars (siehe Anlage 1)
  • bei Elternabenden
  • über anonymisierte Elternbefragungen
  • Beschwerden der Eltern werden aufgenommen und dokumentiert:
  • durch sensible Wahrnehmung und Beobachtung
  • im direkten Dialog
  • per Telefon oder E-Mail
  • mit Hilfe des Beschwerdeformulars
  • bei Tür- und Angelgesprächen
  • bei vereinbarten Elterngesprächen
  • bei der Leitung/ dem Vorstand
  • im Beschwerdeprotokoll (siehe Anlage 2)
  • mittels Elternbefragungen zur Zufriedenheit mit der Kita
  • Beschwerden werden bearbeitet:
  • entsprechend dem Beschwerdeablaufplan (siehe Anlage 3)
  • im Dialog auf Augenhöhe, um gemeinsam Lösungen zu finden
  • in Elterngesprächen
  • durch die Weiterleitung an die zuständige Stelle
  • in Teamgesprächen/ bei Dienstbesprechungen
  • bei der Leitung/ dem Vorstand
  • auf Elternabenden

+ Beschwerdemanagement | Verfahren für Kinder

  • wir regen die Kinder an, Beschwerden zu äußern:
  • durch Schaffung eines sicheren Rahmens (verlässliche und vertrauensvolle Beziehung), in dem Beschwerden angstfrei geäußert werden können und mit Respekt und Wertschätzung angenommen du bearbeitet werden
  • indem sie im Alltag der Kita erleben, dass sie bei Unzufriedenheit auch über Ausdrucksformen wie Weinen, Zurückziehen und Aggressivität ernst- und wahrgenommen werden
  • indem Kinder ermutigt werden, eigene und Bedürfnisse anderer zu erkennen und sich für das Wohlergehen der Gemeinschaft einzusetzen
  • indem Pädagogen/Pädagoginnen positive Vorbilder im Umgang mit Beschwerden sind und auch eigenes Verhalten, eigene Bedürfnisse reflektieren und mit den Kindern thematisieren
  • in unserer Kita können die Kinder sich beschweren:
  • wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen
  • in Konfliktsituationen
  • über unangemessene Verhaltensweisen der Pädagogen/Pädagoginnen
  • über alle Belange, die ihren Alltag betreffen (Angebote, Essen, Regeln, etc.)
  • die Kinder bringen ihre Beschwerden zum Ausdruck:
  • durch konkrete Äußerungen darüber was ihnen nicht gefällt
  • durch ihre Gefühle, Mimik, Gestik und Laute
  • durch ihr Verhalten wie z.B. Verweigerung, Anpassung, Vermeidung, Regelverletzung, Grenzüberschreitung
  • die Kinder können sich beschweren:
  • bei jedem Pädagogen/jeder Pädagogin
  • bei anderen Kindern
  • bei ihren Eltern
  • bei der Hauswirtschaftskraft, PraktikantInnen
  • bei der Leitung
  • Beschwerden der Kinder werden aufgenommen und dokumentiert:
  • durch sensible Wahrnehmung und Beobachtung
  • durch den direkten Dialog der Pädagogen/Pädagoginnen mit den Kindern
  • durch Bearbeitung der Portfolioordner und Sprachlerntagebücher
  • im Rahmen von Befragungen
  • Beschwerden der Kinder werden bearbeitet
  • mit dem Kind/ den Kindern im respektvollen Dialog auf Augenhöhe, um gemeinsam Antworten und Lösungen zu finden
  • im Dialog mit der Gruppe
  • in Teamgesprächen, bei Dienstbesprechungen
  • in Elterngesprächen/ auf Elternabenden
  • mit der Leitung/ dem Vorstand

+ Beschwerdemanagement | Verfahren für Mitarbeiter/innen

  • Mitarbeiter/innen sind sich ihrer Rolle bewusst:
  • wir tragen die Verantwortung als Vorbilder in der Kita
  • wir gehen wertschätzend und respektvoll miteinander um
  • wir führen offene Kommunikation miteinander
  • wir dürfen Fehler machen
  • wir gehen sorgsam und respektvoll mit Beschwerden um
  • wir nehmen Beschwerden sachlich an und nicht persönlich
  • wir suchen gemeinsam nach verbindlichen Lösungen
  • Mitarbeiter/innen werden informiert über das Beschwerdeverfahren:
  • beim Einstellungsgespräch mit dem Arbeitgeber
  • beim Erstgespräch mit der Leitung
  • auf Dienstbesprechung
  • sie können sich beschweren:
  • bei Kollegen/ Kolleginnen
  • bei der Leitung/ dem Vorstand
  • mit Hilfe des Beschwerdeformulars (siehe Anlage 1)
  • Beschwerden der Mitarbeiter/innen werden aufgenommen und dokumentiert:
  • durch sensible Wahrnehmung und Beobachtung
  • im direkten Dialog
  • per Telefon oder E-Mail
  • bei Tür- und Angelgesprächen
  • bei der Leitung/ dem Vorstand
  • im Beschwerdeprotokoll (siehe Anlage 2)
  • Beschwerden werden bearbeitet:
  • entsprechend dem Beschwerdeablaufplan (siehe Anlage 3)
  • im Dialog auf Augenhöhe, um gemeinsam Lösungen zu finden
  • durch die Weiterleitung an die zuständige Stelle
  • in Teamgesprächen/ bei Dienstbesprechungen
  • bei der Leitung/ dem Vorstand
  • auf Elternabenden